Novelle zum Landeslehrer‑Dienstrechtsgesetz – Sicherheit, Gesundheit und Leitungsbefugnisse
abgestimmt am
26.05.2004
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Landeslehrer‑Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragslehrergesetz, führt einen neuen Abschnitt zum Schutz von Leben und Gesundheit der Lehrer ein und erlaubt provisorisch pragmatisierten Lehrern die Besetzung von Leiterstellen.
2/3 MehrheitXXII26.05.2004
Gesetz
Verfassung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Ermöglichung, dass provisorisch pragmatisierte Landeslehrer Leiterstellen übernehmen können, wenn sie die erforderlichen Qualifikationen besitzen.
Einführung von Sicherheitsvertrauenspersonen, die weisungsfrei arbeiten und nicht wegen ihrer Tätigkeit benachteiligt werden dürfen.
Einrichtung einer umfassenden Sicherheits‑ und arbeitsmedizinischen Betreuung durch Sicherheits‑ und Arbeitsmediziner sowie weitere Fachleute (z. B. Chemiker, Ergonom*innen).
Lehrer, die bei akuter Gefahr den Gefahrenbereich verlassen, dürfen nicht wegen dieser Handlung benachteiligt oder disziplinarisch bestraft werden, sofern sie ihre Aufsichtspflichten erfüllt haben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.