Privatbahngesetz 2004 – Finanzierung und Tarife für private Eisenbahnen
abgestimmt am
25.03.2004
Zusammenfassung
Das Privatbahngesetz 2004 regelt die Finanzierung von nicht‑bundeseigenen Eisenbahnen durch Sondertarife und Infrastrukturbeiträge. Es definiert Privatbahnen, legt Zuständigkeiten für die Vergabe von Mitteln fest und enthält Steuerbefreiungen für Betreiber.
einfache MehrheitXXII25.03.2004
Gesetz
Schienentransport
Schwerpunkte
Privatbahnen werden als Haupt‑ und Nebenbahnen definiert, deren Betreiber nicht im Bundesbahngesetz genannt sind.
Der Verkehrsminister kann im Einvernehmen mit dem Finanzminister besondere Tarife für den Eisenbahnverkehr auf Privatbahnen festlegen, um soziale, umweltpolitische und landesplanerische Ziele zu erreichen.
Der Bund kann Finanzierungsbeiträge für die Schieneninfrastruktur von Privatbahnen gewähren, wenn die beantragenden Unternehmen mehrjährige Investitions‑ und Erhaltungspläne vorlegen.
Betreiber von Privatbahnen sind von der Kommunalsteuer zu 66 % befreit, wenn ihr Hauptgeschäft das Betreiben einer Eisenbahn ist, und erhalten keine Gesellschaftssteuerpflicht für erhaltene Finanzierungsbeiträge.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.