Bundesgesetz über den Handel mit Treibhausgas‑Emissionszertifikaten (EZG)
abgestimmt am
24.03.2004
Zusammenfassung
Das EZG führt einen Emissionshandel für Treibhausgase ein: betroffene Anlagen benötigen eine Genehmigung, melden jährlich ihre Emissionen und geben Zertifikate ab; Verstöße werden mit Geldbußen und Sanktionszahlungen belegt.
einfache MehrheitXXII24.03.2004
Gesetz
Umwelt
Schwerpunkte
Das Gesetz schafft ein Emissionshandelssystem, das die Reduktion von Treibhausgasen auf kosteneffiziente Weise fördern soll.
Geltungsbereich: Alle Anlagen, die Tätigkeiten aus Anhang 1 oder einer späteren Verordnung durchführen und dabei die genannten Treibhausgase emittieren.
Betreiber müssen ab dem 1. Januar 2005 eine Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen beantragen und erhalten.
Jährliche Emissionsmeldungen sind bis spätestens 31. März nach Ablauf des Kalenderjahres elektronisch an das Ministerium zu übermitteln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.