Novelle zum Zollrechts‑Durchführungsgesetz – Erweiterte Betrugsbekämpfung und internationale Amtshilfe
abgestimmt am
25.03.2004
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das Zollrecht, erweitert die Befugnisse zur Betrugsbekämpfung, führt neue Daten‑ und Beobachtungsrechte ein und verlagert die Zollwache ins Innenministerium.
einfache MehrheitXXII25.03.2004
Gesetz
Zolltarifpolitik
Schwerpunkte
Ein neuer Begriff "Zollzuwiderhandlung" wird definiert und um die Punkte "Betrugsbekämpfung", "Vorbereitung" und das "Neapel‑II‑Übereinkommen" erweitert.
Die Aufgaben der Zollverwaltung werden um die regelmäßige Risiko‑ und Datenanalyse sowie um erweiterte Befugnisse zur Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten ergänzt.
Ein neuer Straftatbestand für die Verletzung der Auskunftspflicht im grenzüberschreitenden Bargeldverkehr wird eingeführt, mit Geldstrafen von bis zu 10 000 €.
Die bisherige Zollwache wird zum 1. Mai 2004 in das Bundesministerium für Inneres überführt; die entsprechenden Rechtsnormen werden aufgehoben bzw. umbenannt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.