ESA‑Sicherheitsübereinkommen – Zugang für Österreich
abgestimmt am
09.07.2004
Zusammenfassung
Der Text legt fest, dass Österreich das ESA‑Sicherheitsübereinkommen ratifizieren muss, um gleichberechtigten Zugang zu ESA‑Ausschreibungen zu erhalten. Dafür werden neue Klassifizierungsstufen, Facility‑ und Personnel‑Security‑Clearances sowie zentrale Register eingeführt; die Kosten für zusätzliche Prüfungen liegen bei den Unternehmen.
einfache MehrheitXXII09.07.2004
Andere
Wissenschaften
internationales Abkommen
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Der Nationalrat muss das ESA‑Sicherheitsübereinkommen gemäß Art. 50 Abs. 1 B‑VG ratifizieren, damit Österreich Vertragspartei wird.
Die zusätzlichen Prüfungs‑ und Sicherheitsmaßnahmen werden von den betroffenen Unternehmen getragen (Kosten laut § 55b Abs. 5 SPG).
Das Übereinkommen definiert die Geheimhaltungsstufen (TOP SECRET, SECRET, CONFIDENTIAL, RESTRICTED) und legt fest, dass diese Stufen in allen ESA‑Mitgliedstaaten einheitlich anzuwenden sind.
Das Übereinkommen tritt für die Unterzeichner am 20. Juni 2003 in Kraft, sodass Österreich nach Ratifikation sofort Zugang zu ESA‑Ausschreibungen hat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.