Einheitliche Grundversorgung für Asylsuchende – Bundes‑Länder‑Vereinbarung
abgestimmt am
24.03.2004
Zusammenfassung
Die Grundversorgungsvereinbarung regelt seit dem 1. Mai 2004 eine einheitliche Grundversorgung für Asylsuchende und andere nicht abschiebbare Personen in Österreich, verteilt die Kosten zwischen Bund (60 %) und Ländern (40 %) und definiert Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld und Rückkehrberatung.
einfache MehrheitXXII24.03.2004
Andere
Föderalismus
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
Ziel der Vereinbarung ist die einheitliche Grundversorgung für hilfs‑ und schutzbedürftige Fremde im gesamten Bundesgebiet.
Die Zielgruppe umfasst Asylwerber, Personen in Schubhaft, Asylberechtigte (erste vier Monate) und andere nicht abschiebbare Menschen.
Der Bund richtet eine Koordinationsstelle ein, die Zuteilung, Transporte, Krankenversicherung und Kostenabrechnung organisiert.
Die Länder übernehmen die Unterbringung, entscheiden über Aufnahme und Entlassung und stellen die notwendige Infrastruktur bereit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.