IAKW‑Finanzierungsgesetz‑Novelle: Bau eines neuen Konferenzgebäudes und Asbestsanierung
abgestimmt am
25.03.2004
Zusammenfassung
Das Gesetz ergänzt das IAKW‑Finanzierungsgesetz um die Möglichkeit, ein neues Konferenzgebäude bis 50 Millionen Euro zu bauen und Asbest zu sanieren; die Stadt Wien trägt 35 % der Kosten.
einfache MehrheitXXII25.03.2004
Gesetz
Baupolitik
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
öffentliches Eigentum
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 29.03.2004
Der Bund kann die Planung, Errichtung und Finanzierung eines neuen Konferenzgebäudes im IAKW bis zu Kosten von maximal 50 Millionen Euro (exkl. USt.) übernehmen.
Die Stadt Wien muss einen Kostenbeitrag von 35 % zu den Planung‑, Bau‑, Erweiterungs‑ und Instandhaltungskosten leisten, zahlbar in Teilbeträgen nach dem Zahlungsplan des Bundes.
Die Asbestsanierung der bestehenden IAKW‑Gebäude wird mit einem Gesamtbudget von 100 Millionen Euro veranschlagt, wobei jährlich rund 20 Millionen Euro anfallen.
Der Bundesminister für Finanzen ist für die Umsetzung des Gesetzes und die Kostenersatzzahlungen an die IAKW‑AG verantwortlich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.