EU‑Erweiterungs‑Anpassung: Änderungen im Ausländer‑ und Arbeitslosenversicherungsgesetz
abgestimmt am
24.03.2004Zusammenfassung
Das Gesetz passt das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz an, um den freien Arbeitsmarktzugang neuer EU‑Bürger im Rahmen der 2004‑EU‑Erweiterung zu regeln. Es führt eine Bestätigungspflicht des AMS, Präferenzregeln für neue EU‑Bürger und Strafbestimmungen für Verstöße ein.einfache Mehrheit XXII 24.03.2004
Gesetz
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Die Definition der zulässigen Aufenthaltsrechte wird erweitert: Ausländer mit Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltserlaubnis für unselbständige Arbeit, befristeter Aufenthaltsberechtigung oder Asylstatus (nach 3 Monaten) gelten als berechtigt.
- Bei der Vergabe von Beschäftigungsbewilligungen sollen EU‑Bürger aus den neuen Mitgliedstaaten, EWR‑Bürger und türkische Assoziationsarbeitnehmer gegenüber anderen Ausländern bevorzugt werden.
- Ausländer, die bereits über einen Aufenthaltstitel verfügen oder Niederlassungsfreiheit genießen, erhalten bei der Bewilligungsvoraussetzung Vorrang.
- Der Arbeitsmarktservice stellt eine schriftliche Bestätigung aus, die den freien Zugang zum Arbeitsmarkt für neue EU‑Bürger, deren Ehepartner und Kinder dokumentiert. Diese Bestätigung muss vor Aufnahme der Beschäftigung vorliegen.
Abstimmung
ÖVP (79)
SPÖ (69)
F (18)
GRÜNE (17)
Abstimmung
ÖVP
(79)
SPÖ
(69)
F
(18)
GRÜNE
(17)
Referenziert in
EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz (AA-71)
einfache Mehrheit XXII 24.03.2004
Abänderung
Abschluss neuer Praktikanten-, Grenzgänger- oder Beschäftigungsabkommen nur bei nachhaltiger Besserung des Arbeitsmarktes unter besonderer Berücksichtigung des bestehenden Abkommens mit Ungarn (145/UEA)
einfache Mehrheit XXII 24.03.2004
Entschließung
Ratifizierung zweier Abkommen zwischen Österreich und der Tschechischen Republik ("Praktikantenabkommen" 756 d.B./XXI. GP und "Grenzgängerabkommen" 757 d.B. (144/UEA)
einfache Mehrheit XXII 24.03.2004
Entschließung
Dokumente (PDFs)
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