Grenzverlegung und neue Grenzübertrittsausweise Österreich‑Ungarn
abgestimmt am
28.01.2004
Zusammenfassung
Der Vertrag ändert die Staatsgrenze zu Ungarn, legt neue Grenzübertrittsausweise fest und verlängert das Prüfintervall für Grenzzeichen.
2/3 MehrheitXXII28.01.2004
Andere
Grenze
Verfassung
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Die Staatsgrenze wird in den betroffenen Bereichen (Pinka, Entwässerungsgraben, Strem) auf die Mitte des regulierten Flussbettes verlegt, um die Sichtbarkeit zu sichern und die Bewirtschaftung von Grundstücken zu erleichtern.
Neue Grenzübertrittsausweise werden eingeführt; sie können bis zu fünf Jahre gültig sein und kosten bei einer Auflage von 150 Stück rund 727 €, wobei die Kosten aus dem laufenden Budget des Bundesamtes für Eich‑ und Vermessungswesen stammen.
Das Prüfintervall für Grenzzeichen wird von sechs auf acht Jahre verlängert, was zu Einsparungen beim Personal‑ und Sachaufwand des Bundesamtes für Eich‑ und Vermessungswesen führt.
Bei größeren natürlichen Veränderungen oder aus wirtschaftlichen Gründen kann jede Vertragspartei außerhalb des regulären Prüfintervalls eine Überprüfung der betroffenen Grenzabschnitte verlangen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.