Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz)
abgestimmt am
27.05.2004
Zusammenfassung
Das Bundes‑Tierschutzgesetz schützt das Leben und das Wohlbefinden aller Tiere, verbietet Tierquälerei, unnötige Tötungen und schmerzhafte Eingriffe und regelt die artgerechte Haltung sowie Bewilligungs‑ und Kontrollpflichten.
2/3 MehrheitXXII27.05.2004
Gesetz
Tierschutz
Verfassung
Tiermedizin
Schwerpunkte
Das Gesetz hat das Ziel, Leben und Wohlbefinden aller Tiere zu schützen.
Es verbietet jede Form von Tierquälerei, d. h. das ungerechtfertigte Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Angst.
Ein Tier darf nur mit vernünftigem Grund getötet werden; das Schlachten muss schmerzfrei und von qualifiziertem Personal erfolgen.
Schmerzhafte Eingriffe, die nicht medizinisch nötig sind (z. B. Schwanzkupieren), sind verboten; Ausnahmen gelten nur für Fortpflanzungs‑ oder Tierschutz‑zwecke.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.