Das Abkommen definiert den rechtlichen Status von militärischem und zivilem Personal, das für EU‑Missionen abgestellt wird, regelt Einreise, Aufenthaltsrechte, Steuerbefreiungen, Immunität und Haftungsfragen. Es legt fest, welche Gerichte zuständig sind und wie Schadenersatz zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt wird.
einfache MehrheitXXII09.07.2004
Andere
Verteidigung
Europäische Union
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Definitionen für militärisches und ziviles Personal sowie deren abhängige Personen werden festgelegt.
Einreise, Aufenthalt und Ausreise werden durch Einzel‑ oder Sammelbefehle erleichtert; Nachweise über die Zugehörigkeit können verlangt werden.
Militärische Uniformen und Kennzeichen von Fahrzeugen bleiben laut den Vorschriften des Entsendestaats gültig.
Das Personal genießt Immunität für dienstliche Äußerungen und Handlungen, die bei Missbrauch aufgehoben werden kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.