Arbeitsmarktreformpaket 2004 – umfassende Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz und verwandten Rechtsvorschriften
abgestimmt am
16.06.2004
Zusammenfassung
Das Arbeitsmarktreformpaket 2004 bündelt Änderungen im AlVG, AMSG, AMPFG, BSchEG und IESG. Es führt einen individuellen Betreuungsplan, erweitert die Zumutbarkeits‑ und Entgeltschutzregelungen und verpflichtet Arbeitgeber von freien Dienstnehmern zur Ausstellung eines Dienstzettels.
einfache MehrheitXXII16.06.2004
Gesetz
Arbeitslosenversicherung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Ein Betreuungsplan wird für jede arbeitslose Person erstellt, um die notwendigen Unterstützungs‑ und Qualifizierungsmaßnahmen festzulegen.
Die Zumutbarkeitsregelungen werden erweitert: Wegzeiten von bis zu zwei Stunden (Vollzeit) bzw. 1,5 Stunden (Teilzeit) gelten grundsätzlich als zumutbar.
Ein neuer Entgeltschutz garantiert, dass das Einkommen bei einem Jobwechsel mindestens 80 % (erste 120 Tage) bzw. 75 % (danach) des vorherigen Durchschnittsverdienstes beträgt.
Der Betreuungsplan muss dem Arbeitslosen zugänglich gemacht werden; bei fehlender Einigung kann die regionale Geschäftsstelle einseitig festlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.