Anpassung von Visagebühren, Pauschalgebühren für Aufenthaltstitel und Verwaltungsreorganisation
abgestimmt am
16.06.2004
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt die Visa‑ und Aufenthaltsgebühren an EU‑Standards an, führt Pauschalgebühren für Aufenthaltstitel ein, erhöht die Personalausweisgebühr und reorganisiert Zuständigkeiten im Finanz‑ und Bewertungswesen.
einfache MehrheitXXII16.06.2004
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
Einheitliche Visagebühr von 35 Euro für Durchreise‑ und Reisevisa (Kategorien B und C) wird eingeführt.
Für befristete Aufenthaltstitel wird eine Pauschalgebühr von 10 Euro (für Z 1) bzw. 38 Euro (für Z 2) eingeführt; unbefristete Titel bleiben bei 130 Euro.
Die Gebühr für Personalausweise im Scheckkartenformat wird auf 30,50 Euro pro Stück erhöht.
Das Bundesministerium für Finanzen kann Betriebszahlen für Untervergleichsbetriebe nach Beratung durch einen Gutachterausschuss festlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.