Das Bundesgesetz führt am 1. Januar 2005 die Zusammenlegung des Bezirksgerichts für Straf‑ und Jugendangelegenheiten mit dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen in Graz ein und schafft ab 1. Januar 2006 zwei neue Gerichte (Graz‑Ost und Graz‑West). Es regelt Übergangsbestimmungen für laufende Verfahren und enthält Kostenangaben für Neubau und jährliche Mehrbelastungen.
einfache MehrheitXXII27.05.2004
Gesetz
Gerichtswesen
Schwerpunkte
Zum 1. Januar 2005 werden das Bezirksgericht für Strafsachen und das Jugendgericht mit dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen zu einem einzigen Bezirksgericht Graz zusammengelegt.
Die bisherige Verordnung des Justizministeriums zur Errichtung eines städtisch‑delegierten Strafgerichts verliert zum 31. Dezember 2004 ihre Geltung.
Zum 1. Januar 2006 wird das Vollbezirksgericht Graz in zwei Gerichte aufgeteilt: Graz‑Ost (am bisherigen Standort) und Graz‑West (neues Gebäude westlich der Mur).
Für bereits anhängige Exekutions‑ und Pflegschaftsverfahren bleibt das bisherige Bezirksgericht bis zum Abschluss der Verfahren zuständig; danach werden die Fälle dem jeweiligen neuen Gericht zugewiesen.
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