Erweiterung der Schulfahrtbeihilfe für Praktika und Krankenhaus‑Besuche
abgestimmt am
07.07.2004
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Familienlastenausgleichsgesetz, sodass neben dem Schulbesuch nun auch verpflichtende Praktika und Besuche von Krankenanstalten als schulische Wege gelten und dafür Schulfahrtbeihilfe beantragt werden kann.
einfache MehrheitXXII07.07.2004
Gesetz
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Der "Schulweg" wird erweitert: Praktika außerhalb der regulären Unterrichtszeit und Besuche von Krankenanstalten gelten nun als schulische Wege, wenn sie mindestens 2 km vom Wohnort entfernt sind.
Eine Schulfahrtbeihilfe wird pro Kind nur einmal im Jahr gewährt, selbst wenn mehrere Schulen besucht werden.
Die Beihilfe kann monatlich bis zu zehn Monate beansprucht werden; bei Einbezug von Praktika erhöht sich die Höchstdauer auf elf Monate.
Der Bundesminister für soziale Sicherheit kann das zuständige Finanzamt mit der Durchführung der Beihilfen beauftragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.