Das Bundes‑Haftungs‑Rechtsbereinigungsgesetz von 2004 hebt 50 alte Gesetze auf, die dem Finanzminister erlaubten, Haftungen für diverse Unternehmen zu übernehmen. Bestehende Haftungen bleiben bestehen; das Ziel ist Rechtsklarheit und EU‑Konformität, ohne neue Kosten zu verursachen.
einfache MehrheitXXII16.06.2004
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Vereinfachung der Rechtsvorschriften
Schwerpunkte
Das Gesetz hebt 50 alte Bundesgesetze auf, die dem Finanzminister das Recht gaben, Haftungen für Unternehmen wie die Verbundgesellschaft, Austrian Airlines und zahlreiche Energie‑ und Stahlfirmen zu übernehmen.
Bereits übernommene Haftungen bleiben unverändert; die Aufhebung betrifft nur zukünftige Haftungsübernahmen.
Das Gesetz trat am 18. Juni 2004 in Kraft, nachdem es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Ziel ist die Schaffung einer klaren Rechtslage, die Entfernung veralteter Sondergesetze und die Sicherstellung der EU‑Konformität.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.