Novelle zur Druckluft‑ und Taucherarbeiten‑Verordnung – Gleichstellung von Frauen
abgestimmt am
13.10.2004
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert die Druckluft‑ und Taucherarbeiten‑Verordnung, um geschlechtsspezifische Formulierungen zu entfernen, Frauen den Zugang zu diesen Arbeiten zu ermöglichen und geschlechterneutrale Begriffe einzuführen. Gleichzeitig wird das Mutterschutzgesetz angepasst, um Schutzbestimmungen für schwangere und stillende Mütter beizubehalten.
einfache MehrheitXXII13.10.2004
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Das Wort „männliche“ wird aus § 8 Abs. 1 gestrichen, sodass Frauen die gleichen Alters‑ und Gesundheitsvoraussetzungen wie Männer erfüllen können.
Der zweite Satz von § 8 Abs. 2 entfällt, wodurch die bisherige Beschränkung für Aufsichtspersonen aufgehoben wird.
Ein neuer Satz wird in § 9 Abs. 3 eingefügt, der festlegt, dass das Beschäftigungsverbot bei Unterbrechung wegen Schwangerschaft gilt, bis ein Arzt die Rückkehr genehmigt.
In § 11 Abs. 5 wird eine geschlechtergetrennte Benutzung der Abortanlage verpflichtend gemacht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.