Agrarrechtsänderungsgesetz 2004 – Neuordnung von Pflanzenschutz, Saatgut, Wein und Bundesforstbehörde
abgestimmt am
17.06.2004
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert die wichtigsten Agrargesetze – Pflanzenschutz, Pflanzenschutzmittel, Saatgut und Wein – und richtet ein eigenständiges Forschungs‑ und Ausbildungszentrum für Wald sowie ein Bundesamt für Wald ein. Es stärkt die EU‑Konformität, schafft neue Kontroll- und Meldepflichten und stellt dem BFW jährlich 15,5 Mio. € zur Verfügung.
einfache MehrheitXXII17.06.2004
Gesetz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Die Kontrollorgane erhalten erweiterten Zugriff auf Betriebe und dürfen Proben nehmen; ein neues Verfahren verlangt, dass die entnommene Probe in zwei gleiche Teile gespalten wird – ein Teil für das Labor, ein Teil als amtlich versiegelte Gegenprobe beim Betrieb.
Das Pflanzenschutzmittelgesetz wird an die EU‑Richtlinien 1999/45/EG und 2003/82/EG angepasst – Kennzeichnung, Verpackung und Sicherheitshinweise für Pflanzenschutzmittel werden harmonisiert; das alte Pflanzenschutzmittelverzeichnis entfällt.
Im Saatgutgesetz werden gentechnisch veränderte Sorten und Saatgut definiert, eine lückenlose Rückverfolgbarkeit über alle Produktions‑ und Vertriebsstufen eingeführt und neue Melde‑ sowie Dokumentationspflichten festgelegt.
Im Weingesetz wird die obligatorische Glukonsäure‑Analyse bei Prädikatsweinen gestrichen (jährliche Einsparung von ca. 15 000 €) und neue Bezeichnungen für obst‑ und schaumweine eingeführt; zudem wird die Bezeichnung „DAC“ für Qualitätsweine gesetzlich verankert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.