Das Gesetz gründet die Österreichische Forschungsförderungs‑gesellschaft mbH, überträgt ihr das Vermögen von FFF, TIG, BIT und ASA und regelt deren Aufgaben, Finanzierung, Governance sowie Änderungen an bestehenden Fördergesetzen.
einfache MehrheitXXII17.06.2004
Gesetz
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Das Gesetz begründet die Österreichische Forschungsförderungs‑gesellschaft mbH (FFG) als zentrale Institution zur Förderung von Forschung, Technologieentwicklung und Innovation.
Das Vermögen von FFF, TIG, BIT und ASA wird per Gesamtrechtsnachfolge auf die neue Gesellschaft übertragen; das Stammkapital wird auf 14 570 000 € erhöht.
Die Förderungen der Gesellschaft müssen nach den Prinzipien Transparenz, Unabhängigkeit und Fairness vergeben werden; die zuständigen Minister erlassen dazu Richtlinien.
Finanzierung erfolgt durch Bundeszuwendungen, Entgelte für erbrachte Leistungen, Beauftragungsverträge und sonstige öffentliche bzw. private Zuwendungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.