Produktsicherheitsgesetz 2004 – Schutz vor gefährlichen Produkten
abgestimmt am
10.12.2004
Zusammenfassung
Das Produktsicherheitsgesetz 2004 legt verbindliche Sicherheitsanforderungen für alle im Handel befindlichen Produkte fest, verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler zur Bereitstellung sicherer Waren sowie zu umfassender Information der Verbraucher, und gibt Behörden weitreichende Befugnisse für schnelle Gefahrenabwehr.
einfache MehrheitXXII10.12.2004
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das Gesetz hat das Ziel, Leben und Gesundheit von Menschen vor Gefahren durch unsichere Produkte zu schützen.
Das Gesetz gilt für alle Produkte, die im Sinne von § 3 Z 1 definiert sind, sofern keine speziellen Verwaltungsvorschriften bereits Sicherheitsanforderungen festlegen.
Begriffsbestimmungen definieren u. a. „Produkt“, „Hersteller“, „Importeur“, „Händler“ und „Rückruf“, wobei das Inverkehrbringen auch kostenlose Verteilung und Dienstleistungsnutzung umfasst.
Ein Produkt gilt als sicher, wenn es bei normaler und vorhersehbarer Nutzung nur geringe Gefahren birgt; Gefahr besteht, wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind. Die Konformitätsbewertung stützt sich auf anerkannte europäische Normen und weitere technische Standards.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.