Vorrechte und Immunitäten für den EU‑Finanzierungsmechanismus ATHENA
abgestimmt am
09.07.2004
Zusammenfassung
Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dem Finanzierungsmechanismus ATHENAVorrechte und Immunitäten zu gewähren, darunter Schutz vor staatlichen Zwangsmaßnahmen, Unverletzlichkeit der Archive und Steuerbefreiungen. Der Beschluss gilt ab 1. November 2004, sofern alle Mitgliedstaaten die Umsetzung bestätigt haben.
einfache MehrheitXXII09.07.2004
Andere
Europäische Union
internationales Abkommen
parlamentarische Immunität
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.11.2004
Der Beschluss gewährt ATHENA umfassende Vorrechte und Immunitäten, darunter Schutz vor Durchsuchungen und Beschlagnahmungen, Unverletzlichkeit der Archive sowie Steuerbefreiungen für direkte und indirekte Steuern im Rahmen seiner offiziellen Tätigkeit.
ATHENA erfüllt die Voraussetzungen für Steuerbefreiungen nach den genannten EU‑Richtlinien, wodurch es von der Mehrwertsteuer und von Verbrauchsteuern befreit ist.
Der Beschluss tritt am 1. November 2004 in Kraft, vorausgesetzt, alle Mitgliedstaaten haben bis zu diesem Datum die Umsetzung in ihrem nationalen Recht bestätigt.
Die Vorrechte können im Einzelfall durch den ATHENA‑Sonderausschuss aufgehoben werden, wenn er die Immunität ausdrücklich verweist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.