EU‑Konforme Anpassung von Kohleabgabe und Energieabgabenvergütung
abgestimmt am
07.07.2004
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Kohleabgabegesetz und passt das Energieabgabenvergütungsgesetz an EU‑Vorgaben an: Die Definition von Kohle wird erweitert, der Vergütungssatz steigt auf 0,5 % des Nettoproduktionswertes, weitere Energieträger werden einbezogen und Selbstbehalte werden eingeführt. Finanzielle Auswirkungen sind neutral.
einfache MehrheitXXII07.07.2004
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
Erweiterung der Definition von Kohle um die Positionen 2713 und 2714 (Petrolkoks, Bitumen, Naturbitumen usw.).
Erhöhung des Vergütungssatzes von 0,35 % auf 0,5 % des Nettoproduktionswertes.
Einführung von Selbstbehalten (400 € pauschal plus spezifische Abschläge je Energieträger).
Einführung einer Vorab‑Vergütung von 5 % des Vorjahresbetrags, die nach sechs Monaten beantragt werden kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.