Bilateraler Zusatzvertrag Österreich‑Polen zur Erleichterung der strafrechtlichen Rechtshilfe
abgestimmt am
13.10.2004
Zusammenfassung
Der Vertrag ergänzt das europäische Rechtshilfekonvent um direkte Zusammenarbeit zwischen österreichischen und polnischen Gerichten und Staatsanwaltschaften, erweitert den Anwendungsbereich und reduziert Übersetzungsaufwand.
einfache MehrheitXXII13.10.2004
Andere
Strafrecht
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Vertrag erweitert den Anwendungsbereich, sodass Rechtshilfe auch dann geleistet wird, wenn in einem Staat das Gericht und im anderen die Verwaltungsbehörde zuständig ist.
Zustellungen von Schriftstücken per Post sind zulässig, ohne dass im ersuchten Staat eine Justiz‑ oder Verwaltungsbehörde zuständig sein muss.
Rechtshilfe kann abgelehnt werden, wenn die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen hat und der Aufwand unverhältnismäßig wäre.
Der Vertrag gilt auch für Wiederaufnahme von Verfahren, Gnadensachen und Entschädigungsansprüche.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.