Umsetzung der EU‑Tabakrichtlinie 2001/37/EG in Österreich
abgestimmt am
10.07.2003
Zusammenfassung
Der Entwurf führt EU‑Vorgaben zum Tabakrecht in Österreich ein: neue Definitionen, Grenzwerte für Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid sowie verpflichtende Warnhinweise und jährliche Meldungen von Inhaltsstoffen.
einfache MehrheitXXII10.07.2003
Gesetz
Tabak
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert zentrale Begriffe neu: "Tabakerzeugnis" wird so erweitert, dass auch gentechnisch veränderter Tabak eingeschlossen ist; "Nikotin" und "Inhaltsstoff" werden präzisiert.
Ab dem 1. Jänner 2004 gelten für Zigaretten Höchstwerte von 10 mg Teer, 1,0 mg Nikotin und 10 mg Kohlenmonoxid; ab 1. Jänner 2007 gelten diese Grenzwerte auch für Export‑Zigaretten.
Zigarettenpackungen müssen den durchschnittlichen Gehalt an Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid pro Zigarette deutlich anzeigen.
Packungen erhalten umfangreiche Warnhinweise – mindestens 30 % bzw. 40 % der Vorderfläche – die in fetter schwarzer Schrift auf weißem Grund zu drucken sind und nicht entfernt werden dürfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.