Staatsvertrag für den Brennerbasistunnel – Planung, Finanzierung & Zusammenarbeit
abgestimmt am
07.07.2004
Zusammenfassung
Der Staatsvertrag zwischen Österreich und Italien regelt den Bau des Brennerbasistunnels, definiert die dreijährige Planungsphase II und legt die Finanzierungsanteile fest.
einfache MehrheitXXII07.07.2004
Andere
Schienentransport
internationales Abkommen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.06.2004
Der Vertrag legt die rechtliche Basis für den Bau des Brennerbasistunnels, der bis spätestens 2015 in Betrieb genommen werden soll.
Phase II umfasst Studien, Genehmigungen, Umweltprüfungen und die Erstellung eines Finanzierungsmodells und muss innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.
Finanzierung der Phase II erfolgt zu gleichen Teilen von Österreich und Italien (je €22,5 Mio.) plus je €45 Mio. aus EU‑Mitteln.
Nach Abschluss von Phase II wird die Zwischenstaatliche Kommission (CIG) Empfehlungen für die Bau‑ und Betriebsphase erarbeiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.