Umsetzung der EU‑Marktmissbrauchs‑Richtlinie 2003/6/EG
abgestimmt am
13.10.2004
Zusammenfassung
Der Nationalrat modernisiert das Börse‑ und Wertpapieraufsichtsgesetz, um EU‑Richtlinien umzusetzen: neue Definitionen von Insider‑Informationen und Marktmanipulation, erweiterte Melde‑ und Publizitätspflichten für Emittenten und Führungskräfte sowie erweiterte Befugnisse der FMA.
einfache MehrheitXXII13.10.2004
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Einführung neuer Definitionen für Insider‑Information, Marktmanipulation und weitere Finanzinstrumente, um die EU‑Richtlinie vollständig umzusetzen.
Emittenten müssen Insider‑Informationen unverzüglich öffentlich machen und ein verpflichtendes Insider‑Verzeichnis führen.
Meldepflicht für Führungskräfte, deren Angehörige und Personen mit engen Beziehungen, wenn die Summe ihrer Geschäfte 5 000 Euro übersteigt.
Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Warenderivate und Aufnahme von Emissionsprogrammen in die Meldepflichten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.