Der Gesetzentwurf soll Österreich die Genehmigung einer Satzungsänderung der EBRD ermöglichen, sodass die Mongolei als Empfängerland für Bankfinanzierungen zugelassen wird – ohne Kosten für den Staat, aber mit neuen Geschäftschancen für österreichische Unternehmen.
einfache MehrheitXXII13.10.2004
Andere
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Entwurf ermöglicht, dass Österreich die im EBRD‑Übereinkommen vereinbarte Satzungsänderung zur Aufnahme der Mongolei als Empfängerland genehmigt.
Durch die Aufnahme der Mongolei können österreichische Unternehmen an EBRD‑Finanzierungsprojekten teilnehmen, was zusätzliche Auftragschancen und potenziell neue Arbeitsplätze schafft.
Die Änderung hat keine direkten Kosten für den österreichischen Staat; die finanzielle Belastung wird als neutral eingestuft.
Das Inkrafttreten der Satzungsänderung erfolgt drei Monate nach dem Datum, an dem alle Mitgliedstaaten ihre Zustimmung erteilt haben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.