Patientencharta – Sicherstellung der Patientenrechte in Österreich
abgestimmt am
10.07.2003
Zusammenfassung
Die Patientencharta ist eine Vereinbarung zwischen Bund und Tirol, die grundlegende Rechte von Patient*innen – wie Nichtdiskriminierung, Zugang zu Behandlung, Würde‑ und Informationsschutz – verbindlich festlegt.
einfache MehrheitXXII10.07.2003
Andere
Gesundheit
Föderalismus
Schwerpunkte
Bund und Tirol verpflichten sich, sämtliche bestehenden Patientenrechte in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu sichern.
Patient*innen dürfen wegen einer tatsächlichen oder vermuteten Krankheit nicht diskriminiert werden.
Alle Menschen haben Anspruch auf eine gleichberechtigte, zeitnahe medizinische Behandlung und Pflege, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Vermögen oder Religion.
Die Versorgung muss den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigen und die bestmögliche Schmerztherapie einschließen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.