Änderung der österreichisch‑tschechischen Staatsgrenze (2004)
abgestimmt am
28.01.2004
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert den Verlauf der österreichisch‑tschechischen Staatsgrenze in fünf Abschnitten, um den heutigen Verlauf von Flüssen und Bächen widerzuspiegeln. Die Änderungen basieren auf einem 2001 geschlossenen Grenzvertrag und treten gleichzeitig mit diesem in Kraft, sofern die betroffenen Länder zustimmen.
2/3 MehrheitXXII28.01.2004
Gesetz
Grenze
Verfassung
Schwerpunkte
Die Staatsgrenze wird in den Abschnitten II, III, IV, VI und X durch die Anlagen 1‑10 neu festgelegt, um den aktuellen Verlauf von Flüssen und Bächen zu berücksichtigen.
Spätere Änderungen von Flussläufen beeinflussen den festgelegten Grenzverlauf nicht mehr.
Das Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Grenzvertrag vom 26.10.2001 in Kraft, sobald die betroffenen Länder (Ober‑ und Niederösterreich) passende Landesgesetze erlassen haben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.