Protokoll über Privilegien & Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde
abgestimmt am
09.07.2003
Zusammenfassung
Das Protokoll legt fest, welche Privilegien und Immunitäten die Internationale Meeresbodenbehörde, ihre Vertreter, Beamte und Sachverständige erhalten, um ihre Arbeit weltweit zu ermöglichen.
einfache MehrheitXXII09.07.2003
Andere
internationales Abkommen
diplomatische Beziehungen
parlamentarische Immunität
Schwerpunkte
Die Behörde erhält volle Rechtspersönlichkeit und kann Verträge schließen, Eigentum erwerben und als Partei vor Gericht auftreten.
Die Räumlichkeiten der Behörde sind unverletzlich, das heißt, sie dürfen nicht von den Mitgliedstaaten betreten oder beschlagnahmt werden.
Die Behörde darf ohne finanzielle Kontrollen beliebige Währungen, Wertpapiere, Gold und sonstige Zahlungsmittel besitzen, transferieren und umtauschen.
Vertreter der Mitgliedsstaaten genießen Immunität für Äußerungen und Handlungen, Schutz vor Verhaftung, Unverletzlichkeit von Dokumenten, Freizügigkeit, Geldwechselvorteile und können ihre Gepäckstücke wie diplomatisches Personal behandeln lassen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.