Novelle des Umweltinformationsgesetzes (UIG-Novelle 2004)
abgestimmt am
09.11.2004
Zusammenfassung
Das Gesetz verbessert den Zugang zu Umweltinformationen durch klarere Definitionen, kürzere Antwortfristen und eine stärkere Pflicht zur digitalen Veröffentlichung.
einfache MehrheitXXII09.11.2004
Gesetz
Umwelt
Schwerpunkte
In Kraft ab 14.02.2005
Erweiterung des Begriffs der Umweltinformationen auf den Zustand der menschlichen Gesundheit und die Lebensmittelkette.
Neudefinition der informationspflichtigen Stellen, die nun auch private Personen umfassen können, wenn sie öffentliche Aufgaben im Umweltbereich wahrnehmen.
Verkürzung der Frist zur Beantwortung von Anfragen auf maximal einen Monat (mit Verlängerungsmöglichkeit auf zwei Monate).
Stärkung der Pflicht zur aktiven und systematischen Verbreitung von Informationen, vorzugsweise über das Internet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.