Dieses Gesetz passt die Befugnisse des Bundesheeres an Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes an, insbesondere bei Festnahmen und der Überwachung durch den Nachrichtendienst.
2/3 MehrheitXXII09.11.2004
Gesetz
Verteidigung
Schwerpunkte
Anpassung der Festnahmebefugnisse: Militärische Organe dürfen Personen nur noch festnehmen, wenn ein konkreter Verdacht auf eine strafbare Handlung vorliegt.
Beschleunigte Überstellung: Festgenommene Personen müssen unverzüglich direkt an die zuständige Justizbehörde oder Verwaltungsbehörde übergeben werden.
Strengere Regeln für die Aufklärung: Der Einsatz von Überwachungsmethoden durch den Nachrichtendienst wird an strengere Kriterien wie die nationale Sicherheit gebunden.
Mehr Kontrolle bei Datenermittlung: Vor sensiblen Ermittlungen müssen der Verteidigungsminister und der Rechtsschutzbeauftragte informiert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.