Anpassung des Abfertigungsanspruchs an neue Pensionsmodelle
abgestimmt am
18.11.2004
Zusammenfassung
Das Gesetz stellt sicher, dass Arbeitnehmer bei Inanspruchnahme neuer Pensionsformen wie der Korridorpension oder Schwerarbeitspension weiterhin Anspruch auf Abfertigung haben und leichter auf ihre betriebliche Vorsorge zugreifen können.
einfache MehrheitXXII18.11.2004
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2005
Sicherung des Abfertigungsanspruchs für Arbeitnehmer bei vorzeitigem Ruhestand.
Erweiterung der Bedingungen für den Abfertigungsanspruch bei Angestellten, auch bei Selbstkündigung wegen neuer Pensionsformen.
Anpassung der Regelungen für Bauarbeiter, um den Abfertigungsanspruch bei verschiedenen Pensionsarten zu gewährleisten.
Aufhebung von Auszahlungssperren bei der betrieblichen Vorsorge, um einen früheren Zugriff auf das Kapital zu ermöglichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.