Grenzänderung zu Ungarn im Burgenland (Pinka & Strem)
abgestimmt am
28.01.2004
Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgesetz ändert die Grenze zwischen Österreich und Ungarn im Burgenland, weil die Flüsse Pinka und Strem reguliert wurden. Die neue Grenze wird anhand von Koordinaten‑ und Planungsanlagen festgelegt und tritt zusammen mit dem 2002 geschlossenen Grenzvertrag in Kraft, vorbehaltlich eines entsprechenden Gesetzes des Landes Burgenland.
2/3 MehrheitXXII28.01.2004
Gesetz
Grenze
Wasser
Verfassung
Wasserbewirtschaftung
Schwerpunkte
Der Antrag definiert zentrale Begriffe wie „Staatsgrenze“, „Vertrag“ und „Anlagen“, um die spätere Regelung eindeutig zu machen.
Das Prinzip der Unbeweglichkeit wird festgeschrieben: spätere Änderungen von Pinka und Strem dürfen die Grenze nicht verändern.
Die Grenzverläufe in den Unterabschnitten C II und C IV werden anhand von Anlagen (Plänen, Beschreibungen und Koordinatenverzeichnissen) neu festgelegt.
Das Gesetz tritt gleichzeitig mit dem bilateralen Vertrag vom 8. April 2002 in Kraft, jedoch nur, wenn Burgenland ein entsprechendes Landesverfassungsgesetz verabschiedet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.