Novelle des Gefahrgutbeförderungsgesetzes 2003 – Aktualisierung der internationalen Verweise
abgestimmt am
10.07.2003
Zusammenfassung
Die Novelle passt das Gefahrgutbeförderungsgesetz an, indem sie die Verweise auf die internationalen ADR‑, RID‑ und ICAO‑Vorschriften auf die neuesten Fassungen von 2002/2003 aktualisiert und kleinere redaktionelle Änderungen vornimmt. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Bund oder Länder.
einfache MehrheitXXII10.07.2003
Gesetz
Verkehr
Schwerpunkte
Die Verweise in § 2 Z 1 auf die ADR‑Anlagen werden von der Fassung BGBl. III Nr. 96/2001 auf die aktuelle Fassung BGBl. III Nr. 265/2002 geändert.
Die Verweise in § 2 Z 2 auf die RID‑Anlagen werden von BGBl. III Nr. 97/2001 auf BGBl. III Nr. 181/2002 aktualisiert.
Die Bezugnahme auf die ICAO‑Technical Instructions wird von der Ausgabe 2001‑2002 auf die Ausgabe 2003‑2004 geändert.
Im Wortlaut von § 3 Z 10 wird ein überflüssiger Satzteil gestrichen und ein Punkt nach dem Wort „lagert“ eingefügt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.