Der Entwurf erlaubt dem Bundesminister für Finanzen, die Anteile des Bundes an fünf Wohnbaugesellschaften zu verkaufen oder an die ÖIAG bzw. BIG zu übertragen und dafür die Erlöse zu nutzen. Gleichzeitig sind alle damit verbundenen Vorgänge von Abgaben befreit.
einfache MehrheitXXII08.07.2003
Gesetz
Wohnungspolitik
öffentliches Eigentum
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Finanzen darf die Anteile des Bundes an den fünf genannten Wohnbaugesellschaften verkaufen oder an die ÖIAG bzw. BIG übertragen.
Der Minister kann zusätzlich Verbriefungsgeschäfte (Securitisation) durchführen, um zukünftige Cash‑Flows der Gesellschaften zu monetarisieren.
Alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Verwertung der Gesellschaften sind von allen bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.
Die Durchführung des Gesetzes liegt beim Bundesminister für Finanzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.