Gesetz über österreichische Beiträge zu internationalen Entwicklungsinstitutionen (2003‑2009)
abgestimmt am
08.07.2003
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erlaubt Österreich, zwischen 2003 und 2009 Geldbeträge von rund 178 Mio. € an vier internationale Entwicklungsinstitutionen zu zahlen und jährlich bis zu 2 Mio. € an die CGIAR zu leisten.
einfache MehrheitXXII08.07.2003
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Politik der Zusammenarbeit
Schwerpunkte
Der Bund leistet einmalige Beiträge von insgesamt rund 178 Mio. € an die internationalen Finanzinstitutionen IDA, ADF, GEF und IFAD.
Jährlich darf Österreich maximal 2 Mio. € an die CGIAR zahlen; bisherige Beiträge lagen bei etwa 1,5 Mio. USD pro Jahr.
Die Zahlung erfolgt über Bundesschatzscheine, die in den Jahren 2003‑2009 nach festgelegten Einlösungsplänen eingelöst werden.
Der Bundesminister für Finanzen ist für die Vollziehung des Gesetzes zuständig; der Bundesrat ist wegen Art. 42 Abs. 5 B‑Vg von der Mitwirkung ausgeschlossen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.