Gründung der Austrian Development Agency (ADA) zur Durchführung der Entwicklungszusammenarbeit
abgestimmt am
09.07.2003
Zusammenfassung
Das Gesetz gründet die Austrian Development Agency (ADA), überträgt ihr Vermögen und definiert ihre Aufgaben, Finanzierung und Governance für die österreichische Entwicklungszusammenarbeit ab 1. Januar 2004.
einfache MehrheitXXII09.07.2003
Gesetz
Politik der Zusammenarbeit
Schwerpunkte
Die ADA wird als GmbH mit dem Namen "Austrian Development Agency" gegründet; das Stammkapital beträgt 70 000 €, die Bundesverwaltung leistet zusätzlich eine Bareinlage von 910 000 €.
Die ADA übernimmt die operative Durchführung der Entwicklungszusammenarbeit, inkl. Programm‑ und Projektvorbereitung, nachhaltige Wirtschaftsförderung, multilaterale Zusammenarbeit, Einsatz von Entwicklungshelfern und Beratung des Außenministers.
Die ADA ist gemeinnützig, darf nur im Rahmen ihrer Aufgaben im Wettbewerb tätig werden und muss ihre Finanzen nach den Grundsätzen Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit führen.
Die ADA erhält für das Jahr 2004 eine jährliche Basisabgeltung von 11,717 Mio. €; weitere Mittel können nach Bedarf aus dem Bundesfinanzgesetz zugewiesen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.