Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und Novellen
abgestimmt am
06.07.2005
Zusammenfassung
Dieses Gesetz schafft einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt und im gesellschaftlichen Leben sowie ein neues Schlichtungsverfahren.
einfache MehrheitXXII06.07.2005
Gesetz
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in der Verwaltung und im Zugang zu öffentlichen Gütern und Dienstleistungen.
Erweiterter Schutz in der Arbeitswelt, der auch den Zugang zu Ausbildung, Aufstieg und die Bedingungen der Beschäftigung umfasst.
Verpflichtung von Arbeitgebern, angemessene Vorkehrungen zu treffen, sofern dies keine unverhältnismäßige Belastung darstellt.
Einführung eines verpflichtenden Schlichtungsverfahrens beim Bundessozialamt vor Einleitung einer gerichtlichen Klage.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.