Neuregelung der Bilanzgruppenkoordinatoren im Elektrizitätsmarkt
abgestimmt am
12.05.2005
Zusammenfassung
Das Gesetz regelt die Unabhängigkeit und die Aufgaben von Koordinatoren für den Stromausgleich (Bilanzgruppenkoordinatoren).
einfache MehrheitXXII12.05.2005
Gesetz
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Einführung einer neuen Rechtsform für Koordinatoren: Diese müssen als Aktiengesellschaften organisiert sein.
Strenge Unabhängigkeitsregeln: Unternehmen, die Strom erzeugen oder verkaufen, dürfen keinen entscheidenden Einfluss auf die Koordinatoren haben.
Detaillierte Aufgabenliste: Dazu gehören die Vergabe von Identifikationsnummern, die Bonitätsprüfung der Teilnehmer und die Abrechnung der Ausgleichsenergie.
Fachliche Anforderungen: Die Vorstände müssen über spezifische Kenntnisse in der Abrechnung von Ausgleichsenergie und Leitungserfahrung verfügen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.