Reform der betrieblichen Mitarbeitervorsorge und Abfertigungsbeiträge
abgestimmt am
12.05.2005
Zusammenfassung
Das Gesetz ermöglicht es Arbeitgebern bei geringfügigen Jobs, Abfertigungsbeiträge jährlich statt monatlich zu zahlen, und führt ein Zuweisungsverfahren für Vorsorgekassen ein.
einfache MehrheitXXII12.05.2005
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Arbeitgeber können bei geringfügigen Beschäftigten wählen, ob sie Beiträge monatlich oder jährlich zahlen wollen.
Bei jährlicher Zahlung wird ein zusätzlicher Beitrag von 2,5 % zur Weiterleitung an die Vorsorgekasse fällig.
Es wird ein automatisches Verfahren eingeführt, um Arbeitgeber, die keine Vorsorgekasse gewählt haben, einer Kasse zuzuweisen.
Im Insolvenzfall können Arbeitnehmer nun leichter Insolvenz-Ausfallgeld für ihre Abfertigungsbeiträge beantragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.