Abkommen zur Besteuerung von Zinserträgen zwischen Österreich und Montserrat
abgestimmt am
11.05.2005
Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die Besteuerung von Zinserträgen zwischen Österreich und Montserrat, führt während einer Übergangsperiode Quellensteuern ein und sieht einen Informationsaustausch über wirtschaftliche Eigentümer vor.
einfache MehrheitXXII11.05.2005
Andere
Finanzwesen
Steuerwesen
Geld- und Kreditwesen
internationales Abkommen
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Österreich erhebt während der Übergangsperiode eine Quellensteuer von 15 % (Jahre 1‑3), 20 % (Jahre 4‑6) und 35 % (ab Jahr 7) auf Zinserträge, die an in Montserrat ansässige Personen gezahlt werden.
Von den einbehaltenen Quellensteuern behält Österreich 25 % und überweist 75 % an Montserrat; die Überweisung muss spätestens sechs Monate nach Ende des Steuerjahres erfolgen.
Zahlstellen (z. B. Banken) müssen innerhalb von sechs Monaten nach Jahresende die Identität, den Wohnsitz und weitere Angaben des wirtschaftlichen Eigentümers an die zuständige Behörde übermitteln.
Der wirtschaftliche Eigentümer ist jede natürliche Person, die Zinsen erhält, es sei denn, sie kann nachweisen, dass sie nur als Treuhänder oder im Auftrag einer juristischen Person handelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.