Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Kuwait regelt, welche Einkünfte und Vermögenswerte in welchem Staat besteuert werden, definiert Begriffe wie Ansässigkeit und Betriebsstätte und verhindert die doppelte Besteuerung durch Anrechnung oder Freistellung von Steuern.
einfache MehrheitXXII08.07.2003
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen gilt für alle Personen, die in Österreich oder Kuwait (oder beiden) ansässig sind.
Gegenstand des Abkommens sind sämtliche Einkommen‑ und Vermögenssteuern, die von einem Vertragsstaat erhoben werden, inklusive Gewinne aus dem Verkauf von beweglichem und unbeweglichem Vermögen.
Die Ansässigkeit wird anhand von Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Mittelpunkt der Lebensinteressen oder Staatsangehörigkeit bestimmt.
Eine "Betriebstätte" ist jede feste Geschäftseinrichtung, die mindestens neun Monate besteht; bestimmte Lager- oder Hilfstätigkeiten gelten nicht als Betriebstätte.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.