Modernisierung des Wettbewerbsrechts (Kartellgesetz 2005)
abgestimmt am
08.06.2005
Zusammenfassung
Das neue Kartellgesetz modernisiert den Wettbewerbsschutz durch die Angleichung an EU-Recht und ersetzt das Genehmigungssystem durch ein allgemeines Verbot mit Ausnahmen.
2/3 MehrheitXXII08.06.2005
Gesetz
Handel
Industrie
Verfassung
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2006
Allgemeines Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Einführung der Legalausnahme, wodurch bestimmte Gruppen von Vereinbarungen ohne vorherige Genehmigung erlaubt sind.
Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, etwa durch unfaire Preise oder Benachteiligung von Partnern.
Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen zur Vermeidung einer Gefährdung der Medienvielfalt und des Marktwettbewerbs.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.