Novelle des Luftfahrtgesetzes – Erweiterte Zuständigkeiten, neue Bewilligungen & EU‑Standardisierung
abgestimmt am
10.07.2003
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Luftfahrtgesetz: Zuständigkeiten werden erweitert, neue Bewilligungs‑ und Widerrufsregeln für Außenabflüge eingeführt, Versicherungs‑ und Gebührenvorschriften angepasst und die Ausbildung von Luftfahrtpersonal an JAA‑Standards ausgerichtet.
einfache MehrheitXXII10.07.2003
Gesetz
Luftverkehr
Schwerpunkte
Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Luftfahrzeugen wird von Austro Control GmbH auf weitere Behörden ausgeweitet, sodass künftig sowohl Austro Control als auch andere, nach § 140b übertragene Stellen befugt sind.
Für Außenabflüge und -landungen sowie für Fallschirmabsprünge wird ein neues Bewilligungsverfahren eingeführt, das die Genehmigung des Landeshauptmanns erfordert und klare Widerrufs‑ sowie Befristungsregeln enthält.
Versicherungs‑ und Haftpflichtbegriffe werden von „Haftpflichtdeckung“ zu „Versicherungsdeckung“ geändert und sämtliche Geldbeträge von Schilling in Euro umgerechnet.
Die Ausbildung von zivilem Luftfahrtpersonal wird neu geregelt, wobei JAA‑Standards (JAR‑66, JAR‑147) verbindlich werden und die Bewilligung von Flugschulen durch Austro Control oder übertragene Behörden erfolgen muss.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.