Anpassung der Konsulargebühren und Einführung neuer Tarifposten (2003)
abgestimmt am
09.07.2003
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Konsulargebührengesetz, indem er neue Gebühren für Reisepässe, Visa und Depottransaktionen einführt und bestimmte Gruppen von der Zahlung befreit. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Juli 2003 festgelegt.
einfache MehrheitXXII09.07.2003
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
Ein neuer Gebührenpost (Tarifpost 6) legt Pauschalbeträge für die Ausstellung und Änderung von Reisepässen, Fremdenpässen sowie Rückkehrausweisen fest (z. B. 72 Euro für einen Reisepass).
Tarifpost 7 definiert die Gebühren für verschiedene Visumsarten, inklusive Transit‑, Durchreise‑ und Aufenthaltsvisa, wobei Mehrfacheinreisen und längere Gültigkeitszeiträume höhere Kosten verursachen.
Tarifpost 13 regelt die Gebühren für Auszahlungen im Zusammenhang mit Depotanweisungen, gestaffelt nach Höhe des Depotbetrags (z. B. 6 Euro bis 120 Euro, 12 Euro bis 600 Euro, 24 Euro darüber).
Ein neuer Absatz (§ 17 Abs. 5) legt das Inkrafttreten der neuen Tarifposten auf den 1. Juli 2003 fest; Vorgänge, die vorher entstanden sind, bleiben nach alter Fassung gültig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.