Zusammenfassung
Der dritte Bericht (2001‑2004) der Gentechnikkommission bewertet GVO‑Anwendungen in Österreich, stellt fest, dass keine Freisetzungen beantragt wurden, aber die Anmeldungen für Arbeiten in geschlossenen Systemen wieder zugenommen haben. Er empfiehlt die Umsetzung der EU‑Freisetzungsrichtlinie, Koexistenz‑Maßnahmen und gibt einen Überblick über Sicherheitsforschungsaufträge im Wert von rund 0,5 Mio. €.einfache Mehrheit XXII 31.03.2005
Bericht
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
- Die Gentechnikkommission erstellt alle drei Jahre einen umfassenden Bericht über die Nutzung von GVO in Österreich.
- Im Berichtszeitraum wurden keine Anträge auf Freisetzung von GVO gestellt; das Inverkehrbringen von GVO‑Erzeugnissen blieb ebenfalls aus.
- Zwischen 2001 und 2004 wurden 158 neue Anmeldungen für Arbeiten mit GVO in geschlossenen Systemen registriert, wobei die meisten im kleineren Maßstab erfolgten.
- Kontrollen der Behörden ergaben im Berichtszeitraum keine Beanstandungen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.