Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt die Struktur, Aufgaben und Förderinstrumente der österreichischen Kunstsektion sowie die zugrunde liegenden Gesetze für Kunst‑, Film‑ und Literaturförderung.einfache Mehrheit XXII 31.05.2005
Bericht
Kunst
Kulturpolitik
Schwerpunkte
- Die Kunstsektion ist in acht Abteilungen unterteilt, die jeweils für bestimmte Kultursparten (Bildende Kunst, Musik, Film, Literatur usw.) zuständig sind.
- Das Kunstförderungsgesetz von 1988 legt die allgemeinen Ziele der Förderung fest: kulturelle Vielfalt, Zugang für alle Bevölkerungsschichten und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler.
- Förderungsbereiche umfassen Projekt‑ und Jahresförderungen, Stipendien, Ankauf von Kunstwerken, Darlehen und Preisbindungen für Bücher.
- Anträge müssen schriftlich, vollständig und fristgerecht eingereicht werden; die Entscheidung soll vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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