Volksgruppenförderungsbericht 2002‑2003

Zusammenfassung

Der Bericht des Bundeskanzleramtes 2002‑2003 analysiert die Verwendung von rund 3,7 Mio. € an Volksgruppenfördermitteln, zeigt deren Aufteilung in Projekt‑ und Basisförderung und vergleicht die sechs anerkannten Minderheiten.
einfache Mehrheit XXII 12.09.2006
Bericht
ethnische Gruppe

Schwerpunkte

  • Das Bundeskanzleramt verwaltet die jährlichen Fördermittel nach dem Volksgruppengesetz und stellt sie den jeweiligen Volksgruppenorganisationen zur Verfügung.
  • Die Volksgruppenbeiräte geben bis zum 15. März jedes Jahres Empfehlungen für die Mittelverwendung ab, die das Bundeskanzleramt prüft und in Förderverträge umsetzt.
  • Im Berichtszeitraum standen insgesamt etwa 3,7 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung, die sich auf Projekt‑ (ca. 1,78 Mio. €) und Basisförderung (ca. 1,81 Mio. €) verteilen.
  • Die größten Ausgabenkategorien waren Personal (≈ 30 % des Budgets), Druckwerke/Homepages (≈ 20 %) und Kinder‑ und Jugendbetreuung (≈ 10 %).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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