Zusammenfassung
Der Bericht des Bundeskanzleramtes 2002‑2003 analysiert die Verwendung von rund 3,7 Mio. € an Volksgruppenfördermitteln, zeigt deren Aufteilung in Projekt‑ und Basisförderung und vergleicht die sechs anerkannten Minderheiten.einfache Mehrheit XXII 12.09.2006
Bericht
ethnische Gruppe
Schwerpunkte
- Das Bundeskanzleramt verwaltet die jährlichen Fördermittel nach dem Volksgruppengesetz und stellt sie den jeweiligen Volksgruppenorganisationen zur Verfügung.
- Die Volksgruppenbeiräte geben bis zum 15. März jedes Jahres Empfehlungen für die Mittelverwendung ab, die das Bundeskanzleramt prüft und in Förderverträge umsetzt.
- Im Berichtszeitraum standen insgesamt etwa 3,7 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung, die sich auf Projekt‑ (ca. 1,78 Mio. €) und Basisförderung (ca. 1,81 Mio. €) verteilen.
- Die größten Ausgabenkategorien waren Personal (≈ 30 % des Budgets), Druckwerke/Homepages (≈ 20 %) und Kinder‑ und Jugendbetreuung (≈ 10 %).
Dokumente (PDFs)
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