Pensionsverpflichtungen öffentlicher Unternehmen & Kulturinstitutionen (1998‑2002)
abgestimmt am
26.05.2004
Zusammenfassung
Der Bericht gibt einen Überblick über die Pensionsverpflichtungen öffentlicher Unternehmen und kultureller Einrichtungen von 1998 bis 2002 und zeigt deren finanzielle Entwicklung sowie Besonderheiten bei der Rückstellungsbildung.
einfache MehrheitXXII26.05.2004
Bericht
Einkommen
Unternehmensarten
Haushaltskontrolle
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Der Bericht fasst die Pensionsverpflichtungen öffentlicher Unternehmen, Gesundheitseinrichtungen und Kulturinstitutionen von 1998 bis 2002 zusammen.
Die Zahlen zeigen einen kontinuierlichen Anstieg der Pensionsrückstellungen und Auszahlungen über den Beobachtungszeitraum.
Bei der Bundestheater‑Holding wird keine Rückstellung nach § 211 Abs. 2 HGB gebildet, weil der Bund die Aufwendungen übernimmt (§ 21 Abs. 3 BTHG).
Die AMA (Agrarmarkt Austria) musste aufgrund einer Novelle des AMA‑Gesetzes Rückstellungen auflösen; der Bund haftet für die daraus entstehenden Zusatzpensionsansprüche.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.